Antrag der Stadtratsfraktion zur detaillierten Benennung von Böllerverbotszonen in Kolbermoor

Dieser Antrag wurde eingereicht:

Antrag:

Hiermit stellen wir den Antrag, die bestehende bundesweite Schutzzone für Orte, an denen nicht
geböllert werden darf (in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie
besonders brandempfindlicher Gebäuden oder Anlagen, §23, Absatz 1, 1. SprengV) um folgende
weitere kommunale Schutzzonen zu erweitern:

– Tonwerkweihergelände

– Mangfallspitz

– Tierheim

Weiterhin sollen die Schutzzonen, die unter das Böllerverbot fallen, klar und transparent unter
Nennung der betroffenen Straßennamen benannt werden um Unsicherheiten und somit
potenziellen Verstößen vorzubeugen. Die Zonen sollen visuell in einer Grafik dargestellt werden,
um diese für alle BürgerInnen verständlich und leicht zugänglich zu machen. Wir schlagen vor,
diese detaillierten Informationen und die begleitende Grafik in den Stadtnachrichten jeweils im
November zu veröffentlichen, um rechtzeitig vor der Böller-Saison für Klarheit zu sorgen.

Begründung:

ist auch der Schutz von Natur und Tieren erforderlich:Schutz der Tierwelt:
Naturschutzgebiete sind Rückzugsorte für viele bedrohte und geschützte Tierarten. Das
Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann diese Tiere erheblich stören und gefährden.
Erhalt der natürlichen Umgebung:

  • Feuerwerkskörper hinterlassen oft Müll und Schadstoffe, die die empfindlichen Ökosysteme in
  • Naturschutzgebieten schädigen können.
  • Förderung der öffentlichen Sicherheit:

Durch die Erweiterung der Schutzzone wird das Risiko von Bränden und Unfällen in diesen
sensiblen Gebieten reduziert.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Rosner, Stadträtin

Caroline Schwägerl, Stadträtin

Bernhard Bystron, Stadtrat

Michael Hörl, Stadtrat

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