Im Dezember Bauausschuss wurden einige Bauvorhaben wieder positiv bewertet und genehmigt.
Kritisch gesehen wurde die Erweiterung einer Gewerbehalle, der Anbau mit Büroräumen und einer zusätzlichen Betriebsleiterwohnung. Hier gibt die Baunutzungsverordnung strenge Auflagen vor. Bei einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet ( hier geht es um mögl. Lärmbelastung) muss ein räumlicher funktionaler Zusammenhang zum Betrieb stehen. Es muss erforderlich sein, dass Aufsichtspersonal rund um die Uhr vor Ort sein muss. Bei einer KFZ-Werkstatt kann das nach Auffassung der Verwaltung nicht nachgewiesen werden. Es wurde nicht genehmigt.
Ein weiterer Punkt war der Bebauungsplan Nr. 80 „Filzenstraße West I“. In der Neuaufstellung des BBP wurden die Träger öffentlicher Belange und Einwendungen bzw. Stellungnahmen gehört, besprochen und abgewogen. Prägnant war die Festsetzung der 3 Eichen, die in der Filzenstraße ein imposantes Bild abgeben. Sie werden zusätzlich zur Baumschutzverordnung noch als zu erhaltende Bäume im Bebauungsplan festgesetzt und der BBP wird erneut ausgelegt.
Am Di 18. Januar 2022 findet die nächste Bauausschußsitzung im Rathaussaal.
Caroline Schwägerl
Stadträtin
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