Ausblick auf den Bauausschuss am 07.07.2020

Trinkwasserschutzgebiet oder Bebauung für die eigenen Kinder

In Willing bei Bad Aibling möchte ein Grundstücksbesitzer Baurecht für seine Kinder. Das ist gut und schön, nur das zu bebauende Grundstück liegt im Bereich des Wasserschutzgebiets. Ein hochsensibler Bereich, der für Kolbermoor, Bad Aibling, Rosenheim das Trinkwasser sichert. Man kann verstehen, dass das eigene Grundstück für Familienangehörige genutzt werden soll aber dieses Wasserschutzgebiet sichert seit Jahrzehnten unser aller Trinkwasser.

Man sollte das nicht umgehen und mit rechtlichen Mitteln versuchen, seine individuellen Bedürfnisse vorrangig durchzusetzen. Zwar ist der Bauwerber schon von seiner ursprünglichen Idee abgerückt, das Grundstück mit mehreren Einfamilienhäusern zu bebauen. Dennoch: gibt man den kleinen Finger, wird die ganze Hand genommen und andere Bauwerber kommen auf die gleiche Idee und ein Präzedenzfall ist leichtfertig geschaffen.

In der nächsten Bauausschusssitzung wird die Stadt Kolbermoor nochmal Stellung dazu nehmen. Aber eines ist klar: gesundes Trinkwasser ist ein hohes Gut das mit allen Mitteln für uns alle zu schützen ist! Jede andere Auslegung ist für uns nicht akzeptabel.

Außerdem interessant: https://www.mangfall24.de/region/mangfalltal/bad-aibling-ort28271/wasserschutzgebiet-aibling-bebauung-gartenaeckerweg-wasserschutzgebiet-klage-eingereicht-13768480.html

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