Widmungen einiger Straßen
Bei Überprüfungen und Aktualisierungen des Straßenbestandsverzeichnisses ergaben sich einige Neuerungen durch Verkauf von Grundstücken oder Grunderwerb der Stadt. Darum werden von der Stadt Kolbermoor immer wieder Straßen überprüft und ggf. neu gewidmet und Hausnummern zu Straßennamen neu zugeordnet bzw. kontrolliert.
Bauleitplanung von Nachbargemeinden
Wie schon im Vorfeld berichtet, geht es um unsere Trinkwasserversorgung. Ein Willinger Bürger möchte für seine Familie ein Wohnhaus im Wasserschutzgebiet bauen. Dieses wird von den umliegenden Städten, Gemeinden und Fachbehörden als nicht zulässig gesehen und ist grundsätzlich verboten. Kolbermoor hat sich mit einer Gegenstimme gegen eine Ausweisung des neuen Baugebiets entschieden. Wahrscheinlich werden Gerichte darüber entscheiden, wie es weiter geht.
Des weiteren waren noch Bebauungsplanänderungen, Bauvoranfragen und Bauanträge zu behandeln. Bei einem neu zu bauenden Mehrfamilienhaus in der Innenstadt wurde eine Stellplatzablöse genehmigt, die laut Stellplatzsatzung im Kolbermoorer Stadtzentrum möglich ist.Um den Erweiterungsbau der Stadtsingschule voranzutreiben wurde eine Bauvoranfrage gestellt. Somit muss die Denkmalschutzbehörde sich der Sache annehmen und bewerten. Danach kann die Stadt weitere Zuschüsse beantragen. Dies wurde einstimmig befürwortet.
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