Unseren Antrag finden Sie hier.
Die Antwort der Verwaltung:
Sehr geehrter Herr Hörl, lieber Michael,
bezüglich Deines Antrags für Eure Stadtratsfraktion teile ich Dir mit, dass wir uns als Beteiligte zum Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplan Nr. 99 „Südlich des Gartenäckerwegs“ der Stadt Bad Aibling bereits in der Bauausschusssitzung vom 12.02.2019 (TOP 2.1) eindeutig geäußert haben. „ Der Bauausschuss nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die vorgelegte Planung Einwände. Die Ausweisung neuer Baugebiete ist gem. der Wasserschutzgebietsverordnung verboten. Die Voraussetzung zur Erteilung einer Befreiung gem. § 4 Abs. 1 der Verordnung liegen nicht vor“ (einstimmig).
Nunmehr sollen die Bauwünsche durch den „Erlass einer Einbeziehungssatzung“ durch die Stadt Bad Aibling erfolgen. Nachdem wir uns nunmehr wiederum zu den Bauwünschen der Nachbargemeinde in der Bauausschusssitzung am 07. Juli zu äußern haben, ist aus dem Sachvortrag, der am Mittwoch an alle Stadträte ergeht zu ersehen, dass wir bei unserer eindeutigen ablehnenden Äußerung bleiben. Die rechtliche Basis wird dabei umfassend beschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kannengießer
2. Bürgermeister
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