Standort des neuen Kindergarten Wollmäuse in der Grubholzer Straße

Highlights aus der Stadtratssitzung vom 24.02.2021

Im ersten Top der Sitzung befasste sich der Stadtrat mit dem Neubau eines Kindergartens an der Grubholzer Straße. Dort soll in Pavillon – Bauweise eine Kindertagesstätte errichtet werden, in der zwei Gruppen einer Kinderkrippe im Erdgeschoss und zwei Gruppen eines Kindergartens im Obergeschoss untergebracht werden. Insgesamt bietet die Kindertagesstätte Platz für 74 Kinder.

Die Kindertagesstätte soll bereits im Herbst dieses Jahres in Betrieb gehen, da die Kinderkrippe Holzwürmchen in der Rosenheimer Straße auf Grund eines Besitzerwechsel nicht mehr zur Verfügung steht. Träger der Einrichtung wird die Jugendhilfe Oberbayern. Das pädagogische Team und die Kinder der Holzwürmchen ziehen in die neue Kindertagesstätte „Wollmäuse“ um.

Das Grundstück an der Grubholzer Straße ist nicht im Besitz der Stadt Kolbermoor und wird zunächst befristet für fünf Jahre zum Aufbau dieser Interims-Maßnahme vom Grundstückseigentümer gepachtet.

Wir GRÜNE hätten uns einen anderen Standort gewünscht, vorzugsweise auf einem Grundstück, welches sich bereits im Besitz der Stadt befindet. Wir hatten auch in den Vorberatungen einen entsprechenden Vorschlag gemacht, der leider Seitens des Bürgermeisters und der Verwaltung keine Berücksichtigung fand.

Da die Nutzung der Tagesstätte bereits ab dem 01.09.2021 möglich sein soll, wird das Gebäude in mobiler Bauweise mit möglichst flexiblen Raumzellen errichtet. Diese Bauweise bietet die Möglichkeit, das Gebäude nach Ablauf der Aufstellungsdauer an einer anderen Stelle wieder aufzubauen. Zur Reduzierung der sommerlichen Aufheizung und zur kontrollierten Entwässerung werden die Raummodule mit einem Pultdach überdeckt. Zur äußerlichen Aufwertung wird eine Verkleidung mittels einer Holzschalung, in Kombination mit flächigen, farbigen Fassadenplatten, angebracht.

Architekturbüro Würfel, welches mit der Umsetzung beauftragt ist, erläuterte in der Präsentation im Detail die Bauweise, das energetische Konzept und das Freiflächenkonzept. Z. B. werden Heizkörper verbaut, die Wärmebereitstellung erfolgt auf ökologischer Weise durch eine Nahwärmeversorgung. Zur Raumlufthygiene werden dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung installiert.

Das Freiflächenkonzept sieht im Bereich des Haupteingangs an der Grubholzer Straße insgesamt 21 Stellplätze mit einer zusätzlichen Umfahrung vor. Die Spiel- und Gartenfläche ist westlich ausgerichtet. Dort werden verschiedenste Spielgeräte, ein kleiner Spielhügel und am Gebäude Terrassenflächen errichtet. Der Außenbereich wird vollständig eingezäunt.

Trotz der modularen Pavillonbauweise entsteht eine Tagesstätte, die einer fest errichteten Kindertagesstätte entspricht. Die Gesamtkosten (geschätzt) belaufen sich auf 2.867.500 €. Die Umsetzung des Bauprojekts wurde einstimmig beschlossen.

Im Top 2 wurden Zuschussanträge des SVDJK Kolbermoor und des Tennisclub Kolbermoor für Investitionen behandelt. Auch diese Anträge wurden einstimmig beschlossen, die Mittel in Höhe von 77.500 € werden in den Haushalt 2021 eingeplant.

Als nächstes auf der Tagesordnung standen die Eintrittspreise für das Schwimmbad. Sehr erfreulich für alle Badebegeisterte, dass die Eintrittspreise des städt. Schwimmbades für die Saison 2021 nicht erhöht werden.

Danach wurde die neue Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Vereinen vorgestellt. Bisher wurden Sportvereine mit sog. Sportmittelzuschüssen unterstützt sowie konnten andere Vereine weitere Zuschüsse über das Stadtjugendforum erhalten. Da sich das Stadtjugendforum im Jahr 2019 auflöste, muss die Vereinsförderung nun neu geregelt werden. Die Förderung soll sich künftig an einer nachhaltigen, aktiven und qualifizierten Jugendarbeit in den Vereinen und Ortsgruppen von Verbänden orientieren. Als Eckpunkte zur Förderung wurden festgelegt, dass die Jugendarbeit langfristig angelegt sein muss, aktiv von mind. fünf Jugendlichen und Kindern unter 18 Jahren betrieben wird und die Jugendarbeit von mindestens einer ausgebildeten Betreuerin oder einem ausgebildeten Betreuer im Besitz mind. einer Jugendleitercard (Juleica) oder höherer Qualifizierung durchgeführt wird. Die Anzahl der erwachsenen Mitglieder soll keine Rolle mehr spielen.

Folgende Eckpunkte sollen somit gelten:

  • Förderung von gemeinnützigen Vereinen mit Sitz in Kolbermoor oder Ortsgruppen von Verbänden
  • Förderung von Kirchen-, Religions- und Glaubensgemeinschaften, sofern sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind und einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dienen
  • Vereinszweck: Sport- und Freizeitangebote, Pflege von Kultur und Brauchtum, Schutz von Klima und Natur
  • Keine Förderung von politischen Vereinen, wirtschaftlichen Vereinen, Fördervereinen etc.
  • Förderung der nachhaltigen, nicht der temporären Jugendarbeit
  • Gesamtmitglieder mindestens 20
  • Mitglieder bis einschl. 17 Jahren mindestens fünf
  • Mind. eine qualifizierte Betreuerin oder Betreuer als zwingende Fördervoraussetzung (Trainer, Übungsleiter, Jugendleiter, mind. Juleica-Inhaber oder gleichwertige Qualifizierung)
  • Betreuung der Kinder- und Jugendlichen auf Ehrenamtsbasis

Für die Förderung werden im Haushalt 2021 insgesamt 55.000 € bereitgestellt, die Bewilligung der Förderungen erfolgt durch Stadtratsbeschluss im Herbst 2021.

Mit dieser Richtlinie wird die Förderung mehr an den Kindern und Jugendlichen ausgerichtet, ein wichtiger und richtiger Weg zur Förderung unseres Nachwuchses. Der Stadtrat hat sich dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig angeschlossen.

Danach berichtete Herr Meixner von der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen für die Jahre 2013 bis 2016 des Bauwesens der Stadt Kolbermoor. Erfreulicherweise wurden keine wesentlichen Beanstandungen festgestellt.

Am Ende der Sitzung wurden noch drei Satzungsänderungen beschlossen. Eine Änderung betrifft die Gebührensatzung der Stadtsing- und Musikschule. Aufgrund von Kostensteigerungen ist leider eine moderate Anhebung der Gebühren in Höhe von 1% bis 3% notwendig.

Michael Hörl

Stadtrat

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