Das erste Top der Sitzung war die Änderung der erst verabschiedeten Stellplatzsatzung. Bauverwaltung und vor allem Bauträger sehen Schwierigkeiten in der Umsetzung. Die neue Regelung sieht sowohl in Tiefgaragen als auch oberirdisch eine Parkplatzbreite von mind. 2,50 m auf 5,50 m vor. Dies scheint in Tiefgaragen anscheinend schwer umsetzbar, meinen die Bauträger. Wir sind aber in der Fraktion einstimmig der Meinung, dass die Autobreite (mit geschlossenen Türen) heutzutage schon mind. 2,30 m beträgt und wenn man dann Kinder, Kindersitze und Gepäck verstauen muss oder auch ganz einfach nur einsteigen will, ohne sich Autotüren zu verkratzen, dann ist eine Platzbreite von 2,50 m ein Muss! Die Parkplatzlänge von 5,50 m auf 5,00 m zu reduzieren, noch dazu mit ein Fahrgasse in den Tiefgaragen von 6,00 m, stellt sich für als verhandelbar dar. Auf unseren Antrag hin wurde die Mindestplatzgröße in Tiefgaragen auf 2,50 m x 5,00 m „festgezurrt“. Außerhalb von Tiefgaragen bleibt die Stellplatzgröße von 2,50 m x 5,50 m weiter bestehen.
Top 2 auf der Tagesordnung war wieder einmal eine Änderung eines Teilbereichs des Spinnereibebauungsplanes. Wir sahen es immer schon als äußerst kritisch an, wenn in BBPlänen ein Urbanes Gebiet (MU) ausgewiesen wird. Unterschiede sind in der Gleichwertigkeit der Nutzungsmischung (Gewerbe, Wohnen und Arbeiten ggf. auch Kindergarten und Arztpraxen) und vor allem in den Immissionsrichtwerten, die deutlich höher liegen als bei einem Mischgebiet (MI). In Mischgebieten liegt die TA-Lärm tagsüber bei 60 dB und in Urbanen Gebieten bei 63 dB. Das hört sich nicht an viel macht aber einiges aus. Auch eine höhere Bebauungsdichte könnte vorgesehen werden. Die Wohnungen, die im Spinnereipark bisher verkauft wurden, sind im ersten BBP noch als Mischgebiet mit niedrigeren Emissionswerten ausgewiesen. Die Käufer gingen also von anderen Voraussetzungen beim Kauf ihrer Wohnungen aus. Dann wurde dieser BBP um das Gebiet an der Bahnlinie mit Neubebauung und Blockheizkraftwerk erweitert und als Urbanes Gebiet (MU) festgesetzt. Damit kann es natürlich Probleme aufgrund der höheren möglichen Lärmbelastung geben oder einer späteren Nachverdichtung in diesem Bereich, die die Nutzer der Wohnungen alles andere als begeistern werden. Aufgrund dieser „Gesamtumstände“ wurde jetzt von den Juristen empfohlen das Bauleitplanverfahren grundlegend neu zu beginnen, den erweiterten Umgriff mit einzubeziehen und somit einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Also alles von vorne: schalltechnisches Gutachten, Verkehrsgutachten, Ausarbeitung eines Grünordnungsplanes und öffentlicher Beteiligung. Jetzt soll es doch wieder ein Mischgebiet (MI) werden, zwar ein erweitertes, aber ein Mischgebiet wie am Anfang der Planungen. Dies wurde einstimmig beschlossen und der geänderte BBP wieder ins Verfahren geschickt.
(man hat ja sonst nichts zu tun, meine Anmerkung)
Als nächstes auf der Tagesordnung stand die „Ausschreibung der hoheitlichen Aufgaben Friedhof“. Ein seit 2011 bestehen Vertrag mit einem externen Dienstleistungsunternehmen, der z.B. das Öffnen und Schließen der Gräber übernimmt, soll neu vergeben werden. Nun sollte der neue Vertrag auch alternative Bestattungsformen wie Baumbestattungen beinhalten. Hier wurde die Verwaltung beauftragt es in die Wege zu leiten.
Es folgten noch einige Vergaben wie z.B. Neubeschaffung eines LKWs der Feuerwehr und die Anschaffung von digitalen Tafeln für unsere Schulen, das im Projektausschuss ausführlich besprochen wurde (https://gruene-kolbermoor.de/infos-aus-dem-projekt-und-umweltausschuss-digitalisierung-und-infrastruktur-vom-17-11-2020/).
Ein im Vorfeld heiß diskutiertes Thema war die Standortentscheidung des König-Ludwig-Denkmal. Nachdem alle Fraktionen dazu ihre Statements abgegeben haben wurde mehrheitlich der jetzige Standort gegenüber der Feuerwehrausfahrt als optimaler Standort gesehen. Von unserer Seite noch so viel: „man reißt ältere Leute nicht aus ihrem gewohnten Umfeld“ und das König-Ludwig-Denkmal gehört definitiv dazu. Schön, dass der kleine Park erhalten bleibt und das Denkmal dort weiter seinen Platz findet.
Wie immer kurz vor Weihnachten werden Sonderzuschüsse verteilt. Die Tischtennisabteilung des SV-DJK Kolbermoor bekommt für die Jugendarbeit auch für die Jahre 2021/22 jährlich wieder je 15.000 €. Außerdem bekommt die Sparte einen Defizitausgleich für das Projekt „Arbeitsgemeinschaft Schule & Verein“ von ca. 6.900 €. Hier werden interessierte Schüler an den Tennissport herangeführt, betreut und gefördert. Auch andere Kolbermoorer Sportvereine bekommen Zuschüsse. 15 Vereine können sich für ihr Arbeit über Sportmittelzuschüsse in Höhe von 50.000€ freuen. Diese werden je anteilig auf Jugendliche und Erwachsenen Mitglieder bzw. auf die Anzahl der Übungsleiter prozentual aufgeschlüsselt, berechnet und an die Vereine verteilt. Eine sinnvolle Investition, um Sportaktivitäten in Kolbermoor zu unterstützen.
Caroline Schwägerl
Stadträtin
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