Grundsteuerreform – Hebesatzerhöhung von 330 auf 400 im Stadtrat Kolbermoor
Die bayerische Staatsregierung ( CSU / FW) hat sich als einziges Bundesland für ein vollständig eigenes Modell der Grundsteuer entschieden, während andere Bundesländer das reformierte Bundesmodell oder ähnliche Mischformen verwenden. Das bedeutet, dass Eigentümer in Bayern ihre Grundsteuer nach anderen Maßstäben und Berechnungsgrundlagen bezahlen, als diejenigen in anderen Bundesländern
Die bayerische Grundsteuerreform wird als pragmatisches, aber stark vereinfachtes Modell wahrgenommen, das vor allem Flächengerechtigkeit über Wert- oder Sozialgerechtigkeit stellt.
Da polarisiert dieses Modell, da es einerseits Verwaltungsaufwand reduziert, andererseits jedoch soziale und ökologische Aspekte vernachlässigt werden. Kritiker fordern eine umfassendere Reform, die diese Dimensionen stärker berücksichtigt. Derzeit soll die erste Klage am bayerischen Verfassungsgericht vorliegen mit der Prüfung zum Stopp des bayerischen Modells.
Hervorzuheben sind :
1. Unzureichende Berücksichtigung der Wertgerechtigkeit
Das bayerische Modell orientiert sich ausschließlich an der Größe des Grundstücks (Fläche) und dessen Nutzungsart (z. B. Wohnen, Gewerbe) und ignoriert den tatsächlichen Wert der Immobilie oder die Lage des Grundstücks.
Dies könnte die ohnehin bestehenden Disparitäten zwischen Stadt und Land verschärfen.
2. Fehlende Anreize für effiziente Flächennutzung
Da die Grundsteuer nur die Fläche berücksichtigt, werden keine Anreize gesetzt, Grundstücke effizient zu nutzen. Kritiker bemängeln, dass das Modell einer nachhaltigen Bodenpolitik entgegensteht, weil es keine Unterscheidung macht, ob eine Fläche optimal bebaut oder brachliegt. Dies könnte zur Verschwendung von Bauland führen und steht im Widerspruch zu politischen Zielen wie dem Flächensparen.
3. Noch eine Besonderheit: Das Gebot der Aufkommensneutralität!
Die Grundsteuer-Einnahmen der Kommunen 2025 sollen aufkommensneutral sein.
Finanzminister Fürwanger wird nicht müde dies in jedem Interview zu betonen.
Die Kommunen können nur den Hebesatz möglichst aufkommensneutral ermitteln nachdem der Grundsteuermessbetrag ihnen von den Finanzbehörden übermittelt wurde – und dies geschieht bis Ende dieses Jahres 2024.
Was hat Kolbermoor nun für 2025 geplant?
Der Hebesatz ist in Kolbermoor seit über 20 Jahren nicht verändert worden. Im Rahmen eines Inflationsausgleiches plant Kolbermoor eine Anhebung des Hebesatzes von 330 v.H. auf 400 v.H, ab dem 01.01.2025
Dieser Vorschlag der Kolbermoorer Verwaltung steigert die Grundsteuereinnahmen von 2.1 Mio auf 2.7 Mio, was eine Steigerung von 28 % bedeutet.
Diese Steigerung ist für uns Grüne nicht akzeptabel, denn wir sind der Meinung, die derzeitigen Grundsteuereinnahmen mit 2,1 Mio. möglichst nicht bzw. wenn, dann moderat zu steigern.
Wir Grüne haben ein echtes Problem, da mit dem derzeitigen Hebesatz von 330 die Aufkommensneutralität gesichert wäre – ohne Verluste im aktuellen kommunalen Haushalt.
2025 ist eine stabile Haushaltslage für Kolbermoor prognostiziert. Die Kreisumlage bleibt auf dem Hebesatz des Vorjahres. Wir wollen nun erst für die nächsten 2 Jahre die Auswirkungen ( Klagen) abwarten. Das Argument der Verwaltung war auch ein erhöhter Arbeitsaufwand für die ca 8000 Grundsteuerbescheide.
Der Eigentümerverband Haus und Grund hat jetzt schon angekündigt die Hebesätze mit Argusaugen zu beobachten und ggf. zu klagen, da die Kommunen nicht erheblich mehr einnehmen sollen.
Für was plädieren wir – für einen moderaten Hebesatz von 350 -380, um nicht mit dem Inflationsausgleich der letzten 20 Jahre die neue Grundsteuerreform zum 01.01.25 noch weiter zu belasten.
Das Abstimmungsergebnis im Stadtrat am 27.11.24 zeigt, dass nach einer angeregten Diskussion eine überwiegender Mehrheit von CSU, SPD und FW für den Verwaltungsvorschlag war.
STADTRATSFRAKTION KOLBERMOOR
Andrea Rosner
Caroline Schwägerl
Michael Hörl
Bernhard Bystron
28.11.2024
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